Die Richtlinie zur Besteuerung von grenzüberschreitenden Zinserträgen ist am 1. Juli 2005 in Kraft getreten.
Ihr grundlegendes und übergreifendes Ziel ist es, durch Austausch von Informationen eine effektive Besteuerung von Erträgen, die im Rahmen von Zinszahlungen an natürliche Personen in einem vom steuerlichen Wohnsitzland abweichenden Staat geflossen sind, zu erreichen.
Wir haben Ihnen im Folgenden die wichtigsten Punkte und häufigsten Fragen zur EU-
Zinsrichtlinie zusammengefasst. Darüber hinaus stehen wir Ihnen für Fragen gerne auch persönlich zur Verfügung. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der (+352)3409-35.
EU-Zinsbesteuerung (69 KB)