Die Berechnung erfolgt nach der BVI-Methode. Dabei wird die Annahme unterstellt, dass die ausgeschütteten Erträge unmittelbar wieder angelegt werden. Auf Basis der Rücknahmepreise wird die Fondsentwicklung ohne Berücksichtigung der Ausgabeaufschläge berechnet. Bitte beachten Sie: Vergangenheitswerte sind keine Garantie für zukünftige Entwicklungen.
Bei Vermögensmanagementprodukten sind weitere Kosten wie z.B. Depotgebühren, Eintrittsgebühr und Vermögensmanagementgebühr in der Berechnung ebenfalls nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie: Vergangenheitswerte sind keine Garantie für zukünftige Entwicklungen.
Alle hier veröffentlichten Informationen stellen keine Anlageberatung dar, sondern sollen Ihnen die selbständige Anlageentscheidung erleichtern. Wir haben den Inhalt sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Genauigkeit der angezeigten Angaben kann nicht übernommen werden.
BVI-Methode
Die Angaben zur bisherigen Wertentwicklung beruhen auf der BVI-Methode, d.h. sie gehen von einer Wiederanlage ausgeschütteter Erträge zum Anteilswert ohne Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte aus. Bei der Methode werden alle Kosten auf Fondsebene, also Management- oder Depotbankgebühren berücksichtigt. Die individuellen Kosten des einzelnen Anlegers, also z.B. seine individuellen Depotgebühren oder der Ausgabeaufschlag, fließen nicht in die Berechnung mit ein, da sie sich von Anleger zu Anleger unterscheiden.
Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.
Die BVI-Methode zur Berechnung von Investmentfonds wurde vom Bundesverband Deutscher Investment- und Vermögensverwaltungsgesellschaften (BVI) entwickelt und hat sich als Standardverfahren durchgesetzt.